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Verträge für Bürgermagazine sind wirksam

Der Mediahaus Verlag erstellt für Kunden regionale Bürgermagazine, in denen Anzeigen neben hochwertigen Artikeln in interessanten Themenwelten werbewirksam geschaltet werden können. Diese Publikationen werden kostenlos in der Region verteilt, erreichen einen großen Leserkreis und steigern mit der gezielten Ansprache die Umsatzchancen der Mediahaus Verlag Kunden. Zudem ist der Mediahaus Verlag nicht nur am Erfolg seiner Kunden, sondern auch der Kundenzufriedenheit interessiert.

95 % der Kunden sind mit den Leistungen und den Produkten zufrieden. Bei diesem Erfolg lassen sich negative Meinungsäußerungen von Bloggern und Beratern nicht ausschließen. Diese unterstellen, die Verträge des Mediahaus Verlag seien unwirksam. Mehrfach haben Gerichte in Deutschland die Wirksamkeit der Verträge bestätigt, wie im Folgenden gezeigt wird.

Kontakt aufnehmen, Kosten vermeiden – Mediahaus Verlag findet eine Einigung

Der Mediahaus Verlag hat es sich zum Ziel gesetzt, auf unzufriedene Kunden zuzugehen, damit vertragliche Konflikte nicht vor Gericht ausgetragen werden müssen. Wie in jeder Geschäftsbeziehung kann es einmal zu Unklarheiten kommen. Das Anzeigenteam von Mediahaus Verlag ist stets bemüht, mit Kunden in Dialog zu treten, um passgenaue Lösungen zu finden. Gemeinsam mit dem Kunden kann im direkten Kontakt eine zufriedenstellende Einigung gefunden werden, um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Kunden sollten nicht auf den Rat von Bloggern und sog. „Fake News“ hören, sondern auf die Erfahrung des Mediahaus Verlag vertrauen, um eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft aufzubauen. Die Beiträge der Blogger verfolgen meist wirtschaftliche Ziele und dienen der Eigenwerbung bzw. Akquise. Die kommunizierten Inhalte sind daher inhaltlich falsch, denn die Rechtsgültigkeit der Verträge wurde von mehreren Gerichten bestätigt.

In den Verträgen wird der Vertragspartner kenntlich gemacht

Vor dem AG Schwerin wurde festgestellt, dass die Verträge des Mediahaus Verlag klar den Vertragspartner kommunizieren. In den Vordrucken besteht kein Grund für Zweifel: Drucktechnisch hervorgehoben ist, dass der Mediahaus Verlag Düsseldorf Vertragspartner ist. Ein Irrtum konnte nicht bestehen, daher musste der Kunde die Verfahrenskosten übernehmen. Alle Vertragsinhalte sind in der Gestaltung eindeutig, eine Täuschung kann ausgeschlossen werden, was das AG Torgau und das AG Gifhorn bestätigten.

Auflagenanzahl der Mediahaus Bürgermagazine vom Gericht bestätigt

Klar gekennzeichnet ist in den Verträgen des Mediahaus Verlag außerdem, dass es sich um mehrere kostenpflichtige Auflagen handelt. An mehreren Stellen im Vertrag wird auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Dass dies in der Gestaltung klar kommuniziert wird, hat das AG Oberhausen Anfang 2017 und auch das AG Altötting befunden. Auf Basis des Vertrags hatte das AG Oberhausen entschieden, dass der Kunde die offene Forderung bezahlen musste. Mit dem wirksamen Vertrag hatte der Kunde den Mediahaus Verlag mit der Publikation mehrerer Auflagen beauftragt. Eine außergerichtliche Lösung wäre für den Kunden einfacher und günstiger gewesen, denn hier mussten die Folgeauflagen und die Prozesskosten getragen werden.

Vertragslaufzeiten – Mediahaus Verlag berät seine Kunden

Die Mitarbeiter des Mediahaus Verlag beraten alle Kunden im Vorfeld zu den bestehenden Vertragskonditionen. Thema in den Gesprächen sind z. B. die Gestaltung der Bürgermagazine, die Auflage, Vertragslaufzeiten oder der Verteilungsradius. Diese Punkte sind in den Verträgen zudem eindeutig gekennzeichnet und hervorgehoben, damit der Kunde transparente Leistungen vom Mediahaus Verlag erhält. Fragen oder Unsicherheiten können im Gespräch mit den Beratern sofort geklärt werden, denn die Kundenzufriedenheit liegt dem Mediahaus Verlag am Herzen. Der Kunde kann telefonisch oder im persönlichen Gespräch die Wahrnehmung seines Problems umfassend schildern. Mediahaus Verlag ist hier der richtige Ansprechpartner! Die Mitarbeiter haben immer ein offenes Ohr und finden gemeinsam mit den Kunden die ideale Lösung, was anschließend zu einem Erfolg der hochwertigen Bürgermagazine führt. Damit steht der Erfolg auf beiden Seiten der Vertragsparteien.

Verlängerungsklausel ist rechtens – Mediahaus Verlag agiert seriös

Immer in Abstimmung mit dem Kunden vereinbart der Mediahaus Verlag Verträge für die Bürgermagazine mit unterschiedlichen Laufzeiten mit ein oder zwei Jahren sowie mit Verlängerung. Die Laufzeiten dienen dazu, die Anzeigenpreise zu senken und werden serviceorientiert und seriös auf den Bedarf des Kunden abgestimmt. Die Verlängerungsklausel wurde vom AG Brühl auf Rechtmäßigkeit überprüft, nachdem ein Kunde die Wirksamkeit in Frage gestellt hatte. Das Ergebnis des Gerichts ist eindeutig: Die Verlängerungsklausel verstoße nicht gegen § 309 BGB. Zudem wurde eine „unangemessene Benachteiligung“ des Anzeigenkunden i.S.d. § 307 I BGB abgelehnt. Der Vertrag zwischen dem Mediahaus Verlag Düsseldorf und dem Kunden hatte sich wirksam um ein Jahr verlängert, somit musste der Kunde die Kosten für eine weitere Auflage übernehmen. Wesentlich einfacher wäre der vom Mediahaus Verlag Düsseldorf zuvor angebotene Einigungsvorschlag gewesen.

Verteilung der Magazine hinreichend geregelt – Mediahaus berät umfassend

Selbstverständlich ist in den Mediahaus Verlag Verträgen die Verteilung der Magazine geregelt. Das Verteilungsgebiet, in dem die kostenlosen Magazine für die Bürger ausgelegt werden, wird präzise auf 75 km Durchmesser bemessen und wurde vom Gericht als ausreichend erachtet. Ein weiterer Service bei der Verteilung der Magazine hebt die Qualität der Leistung des Mediahaus Verlag hervor: Mit DHL als Logistikpartner erfolgt die Verteilung in der Region der Anzeigenkunden mit einer lückenlosen Nachverfolgung. Der Kunde kann jederzeit selbst überprüfen, ob die Sendung an den Adressaten überstellt wurde. Die Vertragsgestaltung ist auch in diesem Punkt unmissverständlich formuliert.

Foto: Mediahaus Verlag

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