+++ Das Wirtschaftsmagazin für Unternehmer +++
E-Magazin – September
Flash ist Pflicht!
Personal & Wirtschaft – 04/10
15. Juni 2010
Steuerstundung

Peter Staudt, BVMW-Geschäftsführer Hochstift, Hochsauerland, Gütersloh

Geringere Abhängigkeit und größere Planungssicherheit 

Das Gemisch aus belastenden Finanzierungsfaktoren ist hochexplosiv. Für viele Unternehmen ist es noch schwerer und teurer geworden, sich benötigte Gelder von der Hausbank zu beschaffen. Und selbst der Zugang zu Förderkrediten kann versperrt sein, wenn Verluste des letzten Jahres das eigene Rating negativ beeinflussen. Der BVMW hat ein Konzept erarbeitet, das Mittelstand und Fiskus nutzt. 

Nachgefragt

Herr Staudt, mittelständische Unternehmen sind bei der Liquiditätssicherung auf schnelle Unterstützung angewiesen. Sie haben den Vorschlag von Steuerstundungskrediten in die Diskussion gebracht. Wie sieht das in der Praxis aus? 

„Das Konzept sieht vor, dass Höhe und Laufzeit des Steuerstundungskredits zeitlich limitiert werden. So könnte sich das maximale Volumen nach dem Durchschnitt der in den letzten drei Jahren gezahlten Steuern (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, usw.) richten. Durch eine solche Regel wird das Verfahren beschleunigt und gleichzeitig ein Bezug zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens hergestellt. Die Kreditlinie gilt automatisch innerhalb von einer Woche nach Antragsstellung als bewilligt, es sei denn, sie wird aus wichtigem Grund, zum Beispiel im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, abgelehnt. Nach Bewilligung kann der Unternehmer fällige Steuerzahlungen einbehalten und diese ohne weitere Genehmigung auf die Kreditlinie anrechnen, bis diese ausgeschöpft ist. Der Zinssatz für die Steuerstundungskredite liegt über dem aktuellen Durchschnittssatz für Betriebsmittelkredite von Geschäftsbanken. Somit bleibt das Modell ordnungspolitisch vertretbar. Für den Fiskus ist dieses Modell doppelt vorteilhaft. Da der Staat sich sehr günstig am Kapitalmarkt refinanzieren kann, erzielt er während der Laufzeit der Steuerstundungskredite Zinsgewinne. Jede vermiedene Insolvenz aufgrund kurzfristiger Liquiditätsengpässe bedeutet die Sicherung zukünftiger Steuereinnahmen. Noch eleganter wäre natürlich die Regelung, die Steuer auf einbehaltene Gewinne der Unternehmen zu stunden. Hier ist nicht einmal eine wechselnde Berechnung erforderlich, allerdings sind derzeit viele Firmen nicht in der Lage, ausreichend hohe Gewinne zu erzielen, um nennenswerte Reserven zu bilden. Der Weg über die direkte Steuerstundung ist heute eindeutig schneller wirksam und zur Finanzierung geeignet.“



← Zurück zu: Recht und Finanzen




markt & wirtschaft ist Top Medienpartner







Aktienkurse & Indizes
powered by GOYAX